In aller Regel wird eine Abmahnung an sich nicht zu einer Hausdurchsuchung führen.
Die Hausdurchsuchung ist in solchen Fällen sinnvoll, in denen der Betroffene Tauschbörsennutzer sich noch nicht ertappt fühlt. Nur dann ist auch gewährleistet, dass er nicht gerade vor Angst vor den Strafverfolgungsbehörden die entsprechenden Datenträger vernichtet.
Es ist allerdings bereits vorgekommen, dass Hausdurchsuchungen erst nach Erhalt von Abamhnungen durchgeführt wurden. Dabei steht zu vermuten, dass dies dann geschieht, wenn die Staatsanwaltachaft davon ausgehen kann, dass sich bei dem “Abgemahnten” auch mehrere einschlägige Dateien finden lassen. Eher unwahrschelinich ist es hingegen, dass eine Hausdurchsuchung aufgrund der Vermutung nur eines einzelnen Verstoßes in Form des Angebotes nur eines Pronofilms durchgeführt.
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