Porno Abmahnung
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droht eine Strafe?
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Eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung ist in der Regel auch eine Straftat. Insofern muss man die Frage nach dem Drohen einer Strafe wohl leider auch mit “Ja” beantworten. Hinzu kommt, dass die eine Strafbarkeit bei dem Zugänglichmachen von pornografischen Schriften (hierzu gehören auch die entsprechende Filme) wegen der weiteren Strafdrohung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) schwerer wiegt, als bei einer “einfachen Urheberrechtsverletzung”, die damit auch vorliegen würde.

ABER: Sofern Sie sich nicht dahingehend äußern, dass Sie die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen haben, wird eine Bestrafung nicht so schnell möglich sein.

Es gilt daher: Äußern Sie sich nicht ohne anwaltlichen Beistand. Dies gilt in jeder Phase nach Erhalt der Abmahnung. Jede unbedachte und evtl. auch einfach “nicht so gemeinte” Äußerung kann die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen oder zumindest die Gegenseite in die Lage versetzen, mit der Strafanzeige zu drohen.

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