Porno Abmahnung
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Reagieren oder nicht?
Categories: Informationen

Immer wieder stellt sich der Abgemahnte offenbar die Frage, ob man nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung überhaupt darauf reagieren sollte.

Jedenfalls ist eine Reaktion anzuraten. Wenn man nicht reagiert, riskiert man den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese wird in einem gerichtlichen Verfahren erlassen und der Abgemahnte bekommt darüber erst eine Information, wenn es zu spät ist. Zu diesem Zeitpunkt sind regelmäßig schon hohe Kosten entstanden, die dann zusätzlich vom Abgemahnten eingefordert werden.

Daher sollte man jedenfalls reagieren und die Abmahnung nicht ignorieren. Alelrdings spricht vieles gegen eine Reaktion ohne anwaltlichen Rat. Man kann sehr viel (falsch) machen, was der Abmahner dann direkt weiterhin gegen den Abgemahnten verwenden kann…

Darum gilt: Lassen Sie sich beraten!!

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