Porno Abmahnung
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Wer weiß noch davon?
Categories: Informationen

Immer wieder wird die Frage gestellt, welche Personen evtl. noch darüber informiert werden, dass man Betroffener einer Abmahnung geworden ist.

Zunächst mal darf grundsätzlich nur derjenige Informationen hierüber haben, der diese auch unbedingt zur Erreichung eines legitimen Zwecks benötigt.

Das heißt, dass der Abgemahnte grundsätzlich keine Sorge haben muss, das Nachbarn oder Arbeitgeber von der Abmahnung Kenntnis erlangen, ohne dass er dies wünscht.

Es stellt sich allerdings im Einzelfall schon die Frage, an wen diejenigen, die die Abmahnugen versenden, oder diejenigen, die die IP- Adressen herausfinden und sichern, die entsprechenden Daten weitergeben und was dann weiterhin damit geschieht.

Auch zur Klärung dieser Fragen ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen aus der Bearbeitung einer sehr großen und ständig ansteigenden Anzahl an Abmhnfällen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach:

Feil Rechtsanwälte

T. 0511/ 47 39 06 01

F. 0511/ 47 39 06 09

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2 Comments to “Wer weiß noch davon?”

  1. Klaus sagt:

    Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einer unbegründeten Abmahnung?

  2. RA_Boenig sagt:

    In aller Regel werden die Kosten der Abwehr einer urheberrechtlichen abmahnung nicht von Rechtsschutzversicherern getragen, da es sich bei der vorgeworfenen Handlung auch um eine vorsätzliche (Straf-) Tat handelt.
    Man kann und sollte aber einfach mal bei seinem Versicherer um eine Kulanzbeteiligung nachfragen.

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